Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von
Adolf Sachs
Hofwaldweg 35
A-6020 Innsbruck
Nachfolgend als Unternehmen bezeichnet.
1. Geltungsbereich
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus
und im Zusammenhang mit einem
Vertragsabschluss zwischen dem Kunden
und dem Unternehmen.
2.
Teilnehmer
Das Unternehmen schließt Verträge mit
Kunden ab, die unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die
das 18. Lebensjahr vollendet und jeweils einen Wohnsitz in Österreich oder
einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union haben. Teilnehmer werden
nachfolgend als "Auftraggeber" bezeichnet.
Sollte das Unternehmen versehentlich
eine Bestellung von einem nicht akzeptierten Auftraggeber annehmen, so gilt
eine angemessene Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber
dem Kunden als vereinbart.
3. Vertragsabschluss /
Rückgaberecht
3.1 Der
Vertrag kommt durch Annahmeerklärung bzw. Auftragsbestätigung, durch den
Zahlungseingang bei Vorauskasse oder durch tatsächlicher Lieferung der
bestellten Ware oder Erbringung der Dienstleistung, Reparaturauftrag,
Mietvertrag zustande. Die Angebote des Unternehmens sind freibleibend. Die
Bestellung des Auftraggebers ist das Angebot im Rechtsinn.
Das Unternehmen ist berechtigt,
Bestellungen ohne Angabe von Gründen, abzulehnen oder nur zum Teil
anzunehmen.
3.2 Jeder
Verbraucher kann binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware durch Absenden einer
schriftlichen Rücktrittserklärung vom geschlossenen Vertrag zurücktreten.
Dafür genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist
abgesendet wird (es entscheidet das Datum des Postaufgabescheines). Der
Auftraggeber ist zur unverzüglichen Rücksendung der Ware nachweislich
verpflichtet. Die Rückversandkosten (Porto) sind vom Auftraggeber zu tragen,
es sei denn, dem Auftraggeber wurde falsche oder mangelhafte Ware geliefert.
Der Auftraggeber kann sein Rücktrittsrecht auch dadurch ausüben, dass er die
Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen an das
Unternehmen nachweislich zurückschickt. Für eine Wahrung der Frist genügt in
diesem Fall die nachweislich rechtzeitige Absendung der Ware. Voraussetzung
für diese Form der Ausübung des Rücktrittsrechtes durch schlichte
Rücksendung der Ware ist, dass die Ware nicht beschädigt oder erkennbar
gebraucht ist sowie die Rücksendung ausreichend frankiert erfolgt. Bei einer
falsch- oder mangelhaften Lieferung trägt das Unternehmen die
Rückversandkosten (Porto). Die Gefahr der Rücksendung sowie dessen Nachweis
liegen beim Auftraggeber. Im Falle eines Rücktrittes des Auftraggebers
(durch ausdrückliche Erklärung oder schlichte Rücksendung der Ware), zahlt
das Unternehmen umgehend den bereits entrichteten Kaufpreis zurück -
Verpackungs- und Versandkosten werden nicht rückerstattet.
3.3 Das
Rücktrittsrecht gilt nicht für Reparaturaufträge, Einzelanfertigungen,
Sonderbestellungen (Ware die nicht auf den Webseiten des Unternehmens
beworben wird), sowie für folgende Warengruppen:
- Reparaturaufträge
- Waren, die nach
Auftraggeberspezifikation angefertigt wurde.
- Bücher, soweit die Schutzhülle
geöffnet oder sie online heruntergeladen werden konnten;
- Sonderbestellungen des
Auftraggebers so wie Waren die nicht auf den Webseiten des Unternehmens
beworben werden.
- CDs, Audio- und Videokassetten,
Software, soweit deren Versiegelung geöffnet wurde
oder sie
online heruntergeladen werden konnte
3.4
Verfügbarkeitsvorbehalt:
Sollte das Unternehmen nach Vertragsabschluss feststellen, dass die
bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei den Vorlieferanten
verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann
das Unternehmen entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder
Dienstleistung anbieten oder liefern, oder vom Vertrag zurücktreten. Das
Angebot einer Ersatzlieferung oder eines Rücktritts erfolgt unverzüglich
nach dem es dem Unternehmen selbst bekannt ist. Bereits erhaltene Zahlungen
werden umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch das Unternehmen oder
dem Auftraggeber rückerstattet.
4. Lieferung
4.1 Die
Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
4.2
Lieferfristen sind unverbindlich, außer sie wurden ausdrücklich schriftlich
als verbindlich erklärt.
4.3 Zur
Absicherung des Kreditrisikos bei Neukunden bzw. bei sonstigen Einzelfällen
behält sich das Unternehmen das Recht vor, bei den Zahlungsarten Bankeinzug
und offene Rechnung eine Bonitätsprüfung vorzunehmen und diese Zahlungsarten
auszuschließen.
5. Preise
5.1 Alle Preisangaben auf unseren Webseiten
verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Sollte sich der Mehrwertsteuersatz
ändern, erfolgt auch eine entsprechende Preisänderung.
5.2 Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro.
5.3 Die Rechnungslegung erfolgt unter
Zugrundelegung der Anbots- bzw. der vereinbarten Preise soweit möglich
umgehend bei bzw. nach Lieferung.
5.4 Zahlungen sind ohne jeden Abzug und
spesenfrei fällig.
5.5 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten
umfassen, ist das Unternehmen berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen
Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
5.6
Sollte sich bei dem Unternehmen ein Fehler oder eine Unvollständigkeit bei
Produktangaben oder bei Preisen eingeschlichen haben, behält sich das
Unternehmen das Recht zur Korrektur vor.
In einem solchen Fall wird der Auftraggeber
nach Erkennen des Fehlers bzw. der Änderung um-gehend über
die neuen Angaben informiert. Der Auftraggeber kann dann entweder den
Auftrag nochmals bestätigen oder das Unternehmen kann vom Vertrag
zurücktreten.
5.7 Bei
Zahlungsverzug des Auftraggebers hat dieser den Ersatz der zweckmäßigen
jeweils gültigen Sätze für Mahn- und Inkassospesen zu tragen. Der
Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass im Falle des Zahlungsverzuges vom
Unternehmen der Name des Auftraggebers (einschließlich früherer Namen), das
Geschlecht, die Anschrift, der Beruf, der offene Saldo sowie die Mahndaten
an die Warenkreditevidenz sowie an mit der Einbringung von Forderungen
berechtigte Inkassounternehmen übermittelt werden.
5.8 Es
gelten 8 % p. a. Verzugszinsen ab Fälligkeit als vereinbart. Die
Bearbeitungsgebühr für jede Mahnung beträgt Euro 15,--
6.
Eigentumsvorbehalt
6.1 Das
Unternehmen behält sich das Eigentum an allen Waren, die an einen
Auftraggeber ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen
Zahlung der gelieferten Ware vor. Soweit das Unternehmen im Rahmen der
Gewährleistung eine Ware austauscht, gilt als vereinbart, dass die
ausgetauschte Ware in das unbeschränkte Eigentum des Unternehmens übergeht.
6.2 Das
Unternehmen haftet in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus
sonstigem Rechtsgrund lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
ausgenommen bei Personenschäden. Gleiches gilt für Mangelfolgeschäden.
Mittelbare Schäden (Drittschäden) sind generell ausgeschlossen.
6.3 Weder
Datenverarbeitungsanlagen noch Computersoftware arbeiten nach dem aktuellen
Stand der Technik stets fehlerfrei. Hinzu treten die Unwägbarkeiten des
Internet selbst. Das Unternehmen haftet deshalb nicht für Schäden, die
darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel möglicherweise vom
Auftraggeber abgegebene Kaufangebote nicht bei dem Unternehmen eingehen oder
dort nicht berücksichtigt werden.
6.4 Der
Umfang einer Haftung des Unternehmens nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
unberührt.
6.5
Jedweilige weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.
7.
Gewährleistung
7.1
Das Unternehmen gewährleistet, dass die Produkte zum
Zeitpunkt des Versandes nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder
die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Eine
unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Acht.
7.2 Die
Dauer der Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Versendung.
7.3 Der
Auftraggeber hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf
Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu prüfen und diese spätestens innerhalb
von einer Woche ab Empfang zu rügen.
7.4 Im
Falle einer nicht vollständigen Lieferung wird das Unternehmen umgehend
nachliefern. Im Übrigen hat das Unternehmen zunächst das Recht, entweder die
mangelhafte Sache zu reparieren oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen.
Gelingt die Reparatur wiederholt nicht oder erfolgt wiederholt keine
befriedigende Ersatzlieferung, ist der Auftraggeber berechtigt, entweder den
Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung).
7.5 Das
Unternehmen übernimmt eine Gewährleistung bezogen auf die einzelnen
bestellten Waren, nicht aber für Sachgesamtheiten.
7.6 Eine
Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf
unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware
seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind sowie nicht für
Verschleißteile.
8.
Datenschutz
Das Unternehmen gewährleistet, dass die
anlässlich von Bestellungen anfallenden Auftraggeberdaten lediglich im
Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erhoben, bearbeitet,
gespeichert und genutzt werden sowie zu internen Marketingzwecken.
9.
Rechtswahl
9.1 Auf
die Rechtsverhältnisse zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber sowie
auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet österreichisches Recht
Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den
internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.
9.2 Die
Bestimmungen der Ziffer 11.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des
Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt,
wenn und soweit der Auftraggeber einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der
nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet
werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des
Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines
gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.
10.
Verschiedenes
10.1 Ein
Recht des Auftraggebers zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht,
es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich
festgestellt. Die Rechte des Kunden nach § 1052 ABGB bleiben jedoch
unberührt.
10.2
Erfüllungsort ist Innsbruck
10.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht
rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll
hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für
diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen
Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich
möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck
unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen
Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der
Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
10.4 Der
Auftraggeber kann seine Rechte gegenüber dem Unternehmen nur mit deren
schriftlicher Zustimmung zedieren.
10.5
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Innsbruck soweit der Kunde ein Kaufmann
im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts ist. |