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Energetische Praxis

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von

Adolf Sachs

Hofwaldweg 35

A-6020 Innsbruck

Nachfolgend als Unternehmen bezeichnet.

1. Geltungsbereich

Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem

Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und dem Unternehmen.

2. Teilnehmer

Das Unternehmen schließt Verträge mit Kunden ab, die unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet und jeweils einen Wohnsitz in Österreich oder einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union haben. Teilnehmer werden nachfolgend als "Auftraggeber" bezeichnet.

 

Sollte das Unternehmen versehentlich eine Bestellung von einem nicht akzeptierten Auftraggeber annehmen, so gilt eine angemessene Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden als vereinbart.

 

 

3. Vertragsabschluss / Rückgaberecht

3.1 Der Vertrag kommt durch Annahmeerklärung bzw. Auftragsbestätigung, durch den Zahlungseingang bei Vorauskasse oder durch tatsächlicher Lieferung der bestellten Ware oder Erbringung der Dienstleistung, Reparaturauftrag, Mietvertrag zustande. Die Angebote des Unternehmens sind freibleibend. Die Bestellung des Auftraggebers ist das Angebot im Rechtsinn.

Das Unternehmen ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen, abzulehnen oder nur zum Teil anzunehmen.

 

3.2 Jeder Verbraucher kann binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware durch Absenden einer schriftlichen Rücktrittserklärung vom geschlossenen Vertrag zurücktreten. Dafür genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird (es entscheidet das Datum des Postaufgabescheines). Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Rücksendung der Ware nachweislich verpflichtet. Die Rückversandkosten (Porto) sind vom Auftraggeber zu tragen, es sei denn, dem Auftraggeber wurde falsche oder mangelhafte Ware geliefert. Der Auftraggeber kann sein Rücktrittsrecht auch dadurch ausüben, dass er die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen an das Unternehmen nachweislich zurückschickt. Für eine Wahrung der Frist genügt in diesem Fall die nachweislich rechtzeitige Absendung der Ware. Voraussetzung für diese Form der Ausübung des Rücktrittsrechtes durch schlichte Rücksendung der Ware ist, dass die Ware nicht beschädigt oder erkennbar gebraucht ist sowie die Rücksendung ausreichend frankiert erfolgt. Bei einer falsch- oder mangelhaften Lieferung trägt das Unternehmen die Rückversandkosten (Porto). Die Gefahr der Rücksendung sowie dessen Nachweis liegen beim Auftraggeber. Im Falle eines Rücktrittes des Auftraggebers (durch ausdrückliche Erklärung oder schlichte Rücksendung der Ware), zahlt das Unternehmen umgehend den bereits entrichteten Kaufpreis zurück - Verpackungs- und Versandkosten werden nicht rückerstattet.

 

3.3 Das Rücktrittsrecht gilt nicht für Reparaturaufträge, Einzelanfertigungen, Sonderbestellungen (Ware die nicht auf den Webseiten des Unternehmens beworben wird), sowie für folgende Warengruppen:

 

  • Reparaturaufträge
  • Waren, die nach Auftraggeberspezifikation angefertigt wurde.
  • Bücher, soweit die Schutzhülle geöffnet oder sie online heruntergeladen werden konnten;
  • Sonderbestellungen des Auftraggebers so wie Waren die nicht auf den Webseiten des Unternehmens beworben werden.
  • CDs, Audio- und Videokassetten, Software, soweit deren Versiegelung geöffnet wurde

oder sie online heruntergeladen werden konnte

 

3.4 Verfügbarkeitsvorbehalt:
Sollte das Unternehmen nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei den Vorlieferanten verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann das Unternehmen entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder liefern, oder vom Vertrag zurücktreten. Das Angebot einer Ersatzlieferung oder eines Rücktritts erfolgt unverzüglich nach dem es dem Unternehmen selbst bekannt ist. Bereits erhaltene Zahlungen werden umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch das Unternehmen oder dem Auftraggeber rückerstattet.

 

 

4. Lieferung

 

4.1 Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

 

4.2 Lieferfristen sind unverbindlich, außer sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich erklärt.

 

4.3 Zur Absicherung des Kreditrisikos bei Neukunden bzw. bei sonstigen Einzelfällen behält sich das Unternehmen das Recht vor, bei den Zahlungsarten Bankeinzug und offene Rechnung eine Bonitätsprüfung vorzunehmen und diese Zahlungsarten auszuschließen.

 

 

5. Preise


5.1
Alle Preisangaben auf unseren Webseiten verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Sollte sich der Mehrwertsteuersatz ändern, erfolgt auch eine entsprechende Preisänderung.

 

5.2 Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro.

 

5.3 Die Rechnungslegung erfolgt unter Zugrundelegung der Anbots- bzw. der vereinbarten Preise soweit möglich umgehend bei bzw. nach Lieferung.

5.4 Zahlungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig.

5.5 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist das Unternehmen berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

5.6 Sollte sich bei dem Unternehmen ein Fehler oder eine Unvollständigkeit bei Produktangaben oder bei Preisen eingeschlichen haben, behält sich das Unternehmen das Recht zur Korrektur vor.

In einem solchen Fall wird der Auftraggeber nach Erkennen des Fehlers bzw. der Änderung um-gehend über die neuen Angaben informiert. Der Auftraggeber kann dann entweder den Auftrag nochmals bestätigen oder das Unternehmen kann vom Vertrag zurücktreten.

 

5.7 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers hat dieser den Ersatz der zweckmäßigen jeweils gültigen Sätze für Mahn- und Inkassospesen zu tragen. Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass im Falle des Zahlungsverzuges vom Unternehmen der Name des  Auftraggebers (einschließlich früherer Namen), das Geschlecht, die Anschrift, der Beruf, der offene Saldo sowie die Mahndaten an die Warenkreditevidenz sowie an mit der Einbringung von Forderungen berechtigte Inkassounternehmen übermittelt werden.

 

5.8 Es gelten 8 % p. a. Verzugszinsen ab Fälligkeit als vereinbart. Die Bearbeitungsgebühr für jede Mahnung beträgt Euro 15,--

 

 

6. Eigentumsvorbehalt

 

6.1 Das Unternehmen behält sich das Eigentum an allen Waren, die an einen Auftraggeber ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Soweit das Unternehmen im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, gilt als vereinbart, dass die ausgetauschte Ware in das unbeschränkte Eigentum des Unternehmens übergeht.

 

6.2 Das Unternehmen haftet in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Personenschäden. Gleiches gilt für Mangelfolgeschäden. Mittelbare Schäden (Drittschäden) sind generell ausgeschlossen.

 

6.3 Weder Datenverarbeitungsanlagen noch Computersoftware arbeiten nach dem aktuellen Stand der Technik stets fehlerfrei. Hinzu treten die Unwägbarkeiten des Internet selbst. Das Unternehmen haftet deshalb nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel möglicherweise vom Auftraggeber abgegebene Kaufangebote nicht bei dem Unternehmen eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden.

 

6.4 Der Umfang einer Haftung des Unternehmens nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

6.5 Jedweilige weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

 

 

7. Gewährleistung

 

7.1 Das Unternehmen gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Versandes nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Acht.

 

7.2 Die Dauer der Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Versendung.

 

7.3 Der Auftraggeber hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu prüfen und diese spätestens innerhalb von einer Woche ab Empfang zu rügen.

 

7.4 Im Falle einer nicht vollständigen Lieferung wird das Unternehmen umgehend nachliefern. Im Übrigen hat das Unternehmen zunächst das Recht, entweder die mangelhafte Sache zu reparieren oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Gelingt die Reparatur wiederholt nicht oder erfolgt wiederholt keine befriedigende Ersatzlieferung, ist der Auftraggeber berechtigt, entweder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung).

 

7.5 Das Unternehmen übernimmt eine Gewährleistung bezogen auf die einzelnen bestellten Waren, nicht aber für Sachgesamtheiten.

 

7.6 Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind sowie nicht für Verschleißteile.

 

 

8. Datenschutz

Das Unternehmen gewährleistet, dass die anlässlich von Bestellungen anfallenden Auftraggeberdaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden sowie zu internen Marketingzwecken.

 

 

9. Rechtswahl

 

9.1 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet österreichisches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.

 

9.2 Die Bestimmungen der Ziffer 11.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Auftraggeber einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.

 

 

10. Verschiedenes

 

10.1 Ein Recht des Auftraggebers zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt. Die Rechte des Kunden nach § 1052 ABGB bleiben jedoch unberührt.

 

10.2 Erfüllungsort ist Innsbruck

 

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

 

10.4 Der Auftraggeber kann seine Rechte gegenüber dem Unternehmen nur mit deren schriftlicher Zustimmung zedieren.

 

10.5 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Innsbruck soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

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